Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

- Zentralinnungsverband (ZIV) -



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Konzessionsabgabe

Energieversorger, die Stromleitungen zu den Endverbrauchern verlegen und betreiben wollen, müssen hierfür an die jeweiligen Städte und Gemeinden Gebühren zahlen – so genannte Konzessionsabgaben. Besaß bislang nur der örtliche Stromversorger – wie z. B. die Stadtwerke – das alleinige Leitungsnutzungsrecht, so haben nun im liberalisierten Strommarkt alle Stromanbieter das Recht auf Durchleitung. Den hierfür an die Gemeinde zu entrichtenden Betrag schlägt der Versorger auf das Durchleitungsentgelt auf.
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