Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
Liberalisierung des Strommarktes
Die EU-Binnenmarktrichtlinie Elektrizität verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung ihrer Strommärkte. Deutschland hat die Richtlinie mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts umgesetzt, das im April 1998 in Kraft trat. Die Monopole sind somit gefallen, freie Versorgerwahl statt Zwangsehe die Liberalisierung des Strommarktes eröffnet Kunden und Energieversorgungsunternehmen neue Wettbewerbschancen. Über die Regeln für den freien und gleichberechtigten Zugang zu den Stromnetzen haben sich die Verbände der stromerzeugenden und -verbrauchenden Wirtschaft im Rahmen der Verbändevereinbarung verständigt.
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